Armin Willingmann studierte zwischen 1982 und 1989 Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftlehre und Geschichte in Mainz, München und Köln. Nach dem 1. juristischen Staatsexamen bekam er ein Stipendium am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main. Anschließend absolvierte er das Rechtsreferendariat in Bremen und Rostock sowie das 2. juristische Staatsexamen in Hamburg (1994). Von 1994 bis 1999 war er als Assessor in der Anwaltssozietät und wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Recht der Universität Rostock tätig. Dort schloss er 1998 seine Promotion zum Dr. jur. ab. Seit 1999 ist er Professor für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Harz, wo er seit 2003 zudem das Amt des Rektors bekleidet. Seit 2008 ist er auch Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt. Des Weiteren ist er Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (Vorstand 2000-2002), freier Mitarbeiter der Zeitschriften „Wirtschafts- und Bankrecht“ sowie „Neue Justiz“. Er ist im Herausgeberbeirat der Zeitschrift „Reiserecht aktuell“ (2001-2003) tätig und war Gutachter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Schuldrechtsreform 2000/2001. Seit 1996 verfasste er über 70 Buch- und Aufsatzpublikationen zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht.